CoRe-Web

Glossar

Begriff: Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des Deutschen Gesundheitswesens. Der G-BA wird gebildet aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Anhand von Richtlinien definiert der G-BA welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Weitere Infos finden Sie hier

Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Über den G-BA: Wer wir sind. [cited 12.11.2021]. Available from: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/

Zurück

Einstellungen

Dark Mode

Umschalten zwischen hellem und dunklem Modus